

Beide vermitteln Versicherungen. Nur einer von beiden arbeitet in Ihrem Auftrag. Wer das einmal verstanden hat, entscheidet anders.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Ansprechpartnern: den Versicherungsvertreter und den Versicherungsmakler. Der Vertreter ist von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln. Der Makler übernimmt die Vermittlung für den Auftraggeber, also für Sie.
Der Unterschied klingt formal, hat aber konkrete Folgen. Der Vertreter ist in seiner Auswahl begrenzt und bietet nur die Produkte an, für die er gebunden ist. Ob es am Markt bessere Bedingungen gibt, muss er nicht prüfen und in den meisten Fällen kann er es auch gar nicht.
Der Makler dagegen ist an keine Gesellschaft gebunden. Neben der Beratung übernimmt er die laufende Betreuung Ihrer Verträge, passt sie bei verändertem Bedarf an und kümmert sich um die Schadenabwicklung. Empfiehlt er nachweislich falsch, haftet er da
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.
Arbeitet für
Vergleicht
Kostet extra
Im Schadenfall
Im Rücken
Derselbe Berufsstand, dieselbe Erlaubnispflicht, aber ein grundlegend anderes Verhältnis zu Ihnen.

Für Sie nichts zusätzlich. Die Vergütung des Maklers ist als Courtage im Versicherungsbeitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt.
Der Punkt, den viele nicht wissen: Dieser Anteil ist auch dann eingerechnet, wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen. Sie sparen also nichts, wenn Sie auf eine Vermittlung verzichten. Sie verzichten nur auf die Beratung und auf die Begleitung im Schadenfall.
Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Preis als darin, wer die Verantwortung trägt.
| Kriterium | MaklerEmpfehlung | Vertreter | Portal |
|---|---|---|---|
| Arbeitet im Auftrag von | dem Kunden | der Gesellschaft | sich selbst |
| Vergleichbare Anbieter | breiter Marktausschnitt | eine oder wenige | begrenzte Auswahl |
| Beratung zu Bedingungen | |||
| Dokumentationspflicht | |||
| Unterstützung im Schadenfall | |||
| Fester Ansprechpartner | |||
| Zusätzliche Kosten für Sie | keine | keine | keine |
Wer direkt beim Versicherer abgeschlossen hat, landet in einer Warteschleife und muss selbst herausfinden, welcher Vertrag greift und wie die Meldung zu formulieren ist. Mit einem Makler melden Sie den Schaden einmal, bei uns.
Telefonisch, per Formular oder E-Mail. Fotos und Belege reichen zunächst als Erstinfo.
Wir gleichen den Vorfall mit Ihren Bedingungen ab und sagen Ihnen ehrlich, was zu erwarten ist.
Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Gesellschaft und haken nach, wenn es stockt.
Bei Ablehnung prüfen wir die Begründung und legen bei Bedarf Widerspruch ein.
Bestandskunden erreichen uns von Mo-Fr. Melden Sie sich lieber einmal zu früh als zu spät.
Damit wir für Sie beim Versicherer auftreten dürfen, brauchen wir eine Vollmacht. Das ist der Maklervertrag, auch Maklermandat genannt. Er verpflichtet Sie zu nichts, was Sie nicht wollen.
Ohne diese Vollmacht dürfen wir bei keinem Versicherer etwas für Sie erfragen. Das ist der einzige Grund, warum wir danach fragen.
Vor Ort im Erzgebirge, im Rücken die STC-Gruppe. Bei einem Schaden sprechen Sie mit jemandem, der Ihren Vertrag kennt, und haben gleichzeitig Zugriff auf das juristische Know-how und die Marktzugänge eines bundesweit tätigen Maklerhauses.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Courtage ist Bestandteil des Versicherungsbeitrags und wird vom Versicherer an den Makler gezahlt. Sie zahlen denselben Beitrag wie beim Direktabschluss.
Ja. Über den Maklervertrag übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Policen. Der Vertrag selbst bleibt unverändert bestehen, es ändert sich nur, wer ihn für Sie betreut.
Nein. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig und in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll. Wir sehen uns zuerst an, was Sie haben, bevor über Änderungen gesprochen wird.
An der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und am Eintrag im Vermittlerregister. Dort ist hinterlegt, ob jemand als Makler oder als Vertreter registriert ist. Die Registrierungsnummer muss im Impressum stehen.
Sie können das Mandat jederzeit widerrufen. Ihre Verträge bleiben davon unberührt.
Sicher, transparent, verständlich. Wir schauen gemeinsam durch, was Sie haben, was fehlt und was Sie sich sparen können. Kostenlos und ohne Abschlusszwang.