Warum versicherungsmakler

Versicherungsmakler oder Vertreter: Worin liegt der Unterschied?

Beide vermitteln Versicherungen. Nur einer von beiden arbeitet in Ihrem Auftrag. Wer das einmal verstanden hat, entscheidet anders.

Keine zusätzlichen Kosten
Vor Ort im Erzgebirge
Teil der STC-Gruppe
Termin vereinbaren

Der Unterschied liegt im Auftrag

Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten von Ansprechpartnern: den Versicherungsvertreter und den Versicherungsmakler. Der Vertreter ist von einem Versicherer damit betraut, dessen Verträge zu vermitteln. Der Makler übernimmt die Vermittlung für den Auftraggeber, also für Sie.

Der Unterschied klingt formal, hat aber konkrete Folgen. Der Vertreter ist in seiner Auswahl begrenzt und bietet nur die Produkte an, für die er gebunden ist. Ob es am Markt bessere Bedingungen gibt, muss er nicht prüfen und in den meisten Fällen kann er es auch gar nicht.

Der Makler dagegen ist an keine Gesellschaft gebunden. Neben der Beratung übernimmt er die laufende Betreuung Ihrer Verträge, passt sie bei verändertem Bedarf an und kümmert sich um die Schadenabwicklung. Empfiehlt er nachweislich falsch, haftet er da

§ 59 VVG · Begriffsbestimmungen
So steht es im Gesetz
Absatz 2:

Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Absatz 3:

Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitet für

für Sie

Vergleicht

den Markt

Kostet extra

nein

Im Schadenfall

an Ihrer Seite

Im Rücken

die STC-Gruppe
Gegenüberstellung

Der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und -vertreter

Derselbe Berufsstand, dieselbe Erlaubnispflicht, aber ein grundlegend anderes Verhältnis zu Ihnen.

Versicherungsmakler

  • Handelt im Auftrag des Kunden
  • An keine Gesellschaft gebunden
  • Muss einen breiten Marktausschnitt vergleichen
  • Begründet und dokumentiert seine Empfehlung
  • Begleitet den Schadenfall bis zur Regulierung

Versicherungsvertreter

  • Handelt im Auftrag der Gesellschaft
  • An eine oder wenige Gesellschaften gebunden
  • Vergleicht innerhalb des eigenen Sortiments
  • Dokumentiert ebenfalls, aber ohne Marktvergleich
  • Meldung läuft meist über die Hotline
Versicherungsmakler erzgebirge
0 € extra
für Analyse und Betreuung

Was kostet ein Versicherungsmakler?

Für Sie nichts zusätzlich. Die Vergütung des Maklers ist als Courtage im Versicherungsbeitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt.

Der Punkt, den viele nicht wissen: Dieser Anteil ist auch dann eingerechnet, wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen. Sie sparen also nichts, wenn Sie auf eine Vermittlung verzichten. Sie verzichten nur auf die Beratung und auf die Begleitung im Schadenfall.

  • Keine Rechnung, keine Grundgebühr, kein Stundensatz
  • Derselbe Beitrag wie beim Direktabschluss
  • Honorarberatung nur, wenn vorher ausdrücklich vereinbart
Im Detail

Makler, Vertreter oder Vergleichsportal?

Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Preis als darin, wer die Verantwortung trägt.

Kriterium MaklerEmpfehlung Vertreter Portal
Arbeitet im Auftrag vondem Kundender Gesellschaftsich selbst
Vergleichbare Anbieterbreiter Marktausschnitteine oder wenigebegrenzte Auswahl
Beratung zu Bedingungen
Dokumentationspflicht
Unterstützung im Schadenfall
Fester Ansprechpartner
Zusätzliche Kosten für Siekeinekeinekeine
vorhanden eingeschränkt nicht vorhanden
Im Ernstfall

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wer direkt beim Versicherer abgeschlossen hat, landet in einer Warteschleife und muss selbst herausfinden, welcher Vertrag greift und wie die Meldung zu formulieren ist. Mit einem Makler melden Sie den Schaden einmal, bei uns.

Sie melden

Telefonisch, per Formular oder E-Mail. Fotos und Belege reichen zunächst als Erstinfo.

Wir prüfen die Deckung

Wir gleichen den Vorfall mit Ihren Bedingungen ab und sagen Ihnen ehrlich, was zu erwarten ist.

Wir melden und begleiten

Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Gesellschaft und haken nach, wenn es stockt.

Regulierung

Bei Ablehnung prüfen wir die Begründung und legen bei Bedarf Widerspruch ein.

Schaden melden

Bestandskunden erreichen uns von Mo-Fr. Melden Sie sich lieber einmal zu früh als zu spät.

Schaden melden
Ehrlich gesagt

Drei Einwände, die wir oft hören

„Ein Makler kostet mich doch extra."
Nein. Die Courtage steckt ohnehin im Beitrag, auch beim Direktabschluss. Was sich unterscheidet, ist nicht der Preis, sondern was Sie dafür bekommen.
„Vergleichen kann ich auch selbst."
Den Preis ja. Die Bedingungen selten. Zwei Tarife mit gleichem Beitrag können sich bei Ausschlüssen oder Sublimits deutlich unterscheiden. Genau das entscheidet im Schadenfall, und es steht nicht im Vergleichsrechner.
„Mein Vertreter kennt mich seit Jahren."
Das ist ein echtes Argument, und wir reden es nicht klein. Die Frage ist nur, ob Ihre Verträge noch zu Ihrer heutigen Situation passen und ob Sie jemals ein Angebot außerhalb dieser einen Gesellschaft gesehen haben.

Was ein Maklermandat bedeutet

Damit wir für Sie beim Versicherer auftreten dürfen, brauchen wir eine Vollmacht. Das ist der Maklervertrag, auch Maklermandat genannt. Er verpflichtet Sie zu nichts, was Sie nicht wollen.

Sie schließen damit keine Versicherung ab
Sie kündigen damit keinen bestehenden Vertrag
Sie können das Mandat jederzeit widerrufen
Es entstehen keine Kosten für Sie
Wir dürfen Auskünfte bei Ihren Versicherern einholen
Wir kommunizieren ab dann für Sie mit den Gesellschaften

Ohne diese Vollmacht dürfen wir bei keinem Versicherer etwas für Sie erfragen. Das ist der einzige Grund, warum wir danach fragen.

Zum Maklervertrag

Vor Ort im Erzgebirge, im Rücken die STC-Gruppe. Bei einem Schaden sprechen Sie mit jemandem, der Ihren Vertrag kennt, und haben gleichzeitig Zugriff auf das juristische Know-how und die Marktzugänge eines bundesweit tätigen Maklerhauses.

HERSIEG GmbH, Annaberg-Buchholz
Teil der STC-Gruppe · Versicherung, Immobilien und Finanzierung aus einer Hand
Häufige Fragen

Was Kunden vorher wissen wollen

Ist ein Versicherungsmakler wirklich kostenlos?

Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Courtage ist Bestandteil des Versicherungsbeitrags und wird vom Versicherer an den Makler gezahlt. Sie zahlen denselben Beitrag wie beim Direktabschluss.

Kann ich bestehende Verträge zu einem Makler übertragen?

Ja. Über den Maklervertrag übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Policen. Der Vertrag selbst bleibt unverändert bestehen, es ändert sich nur, wer ihn für Sie betreut.

Muss ich meine Verträge kündigen, wenn ich wechsle?

Nein. Eine Kündigung ist dafür nicht nötig und in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll. Wir sehen uns zuerst an, was Sie haben, bevor über Änderungen gesprochen wird.

Woran erkenne ich einen Versicherungsmakler?

An der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und am Eintrag im Vermittlerregister. Dort ist hinterlegt, ob jemand als Makler oder als Vertreter registriert ist. Die Registrierungsnummer muss im Impressum stehen.

Was passiert, wenn ich nicht zufrieden bin?

Sie können das Mandat jederzeit widerrufen. Ihre Verträge bleiben davon unberührt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Darstellung ist vereinfacht; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher, transparent, verständlich. Wir schauen gemeinsam durch, was Sie haben, was fehlt und was Sie sich sparen können. Kostenlos und ohne Abschlusszwang.

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